Willkommen in der
Region Kellerwald-Edersee
(5.3 Stand 22.4.7) Energieausweis,
Energiepass,Kosten des KellerwaldEnergieAusweis, EnergieKostenAusweis,
Klimaschutz, Nachhaltigkeitsausweis, Energieberatung,
Erneuerbare Energie
Die Region
Kellerwald-Edersee bleibt beim Klimaschutz Schrittmacher.
Sonderauswertung
nach EnergieKostenAusweisen
Ausgangsbasis
des Gebäudes
Zunächst
wurden in einem Mehrfamilienhaus alle Wohnungen über Gas mit Energie versorgt.
Dann
wurde energetisch saniert über Wärmeschutzmaßnahmen und Einbau einer
Zentralheizung. Die Abrechnung erfolgt seither nach der Heizkostenverordnung
unter Anwendung des geringsten verbrauchsabhängigen Umlageschlüssels, also
50%/50%.
Die
Warmwasserversorgung wird weiterhin in den Wohnungen mit Gaseinzelgeräten
durchgeführt.
Die Mieterhöhung erfolgte nach § 559 BGB im Umlageverfahren der Sanierungskosten.
Anschließend wurde gemäß § 558 BGB nach dem Mietspiegel die Miete
zusätzlich unter Berufung auf den guten energetischen Zustand erhöht.
Weitere
Erhöhungen sind bereits eingeleitet,
aber in den nachstehenden Darstellungen nicht enthalten.
Der umweltbewusster Mieter hat dem Beginn energetischen Sanierung
widersprochen, als die geplanten Vorauszahlungen der Heizkostenabrechnung und
die Mieterhöhung aus der Umlage der Sanierungskosten bekannt gegeben wurden.
Zur Begründung hat darauf hingewiesen, dass allein die
Vorauszahlung mehrfach über den bisherigen Kosten der Heizenergie liegt.
Er hat auch der Mieterhöhung nach dem Mietpreisspiegel
widersprochen und auf die Unwirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahme
hingewiesen. Die Zustimmung zur Mieterhöhung wurde gerichtlich durchgesetzt und
das Gericht hat weitere Rechtsmittel ausgeschlossen.
Auswertung für
energiesparend genutzte Wohnung
Für
eine energetisch ungünstig gelegene Wohnung (Dachgeschoss) - mit jedoch
energiesparender Nutzung - wurden Auswertungen vorgenommen und die drei Jahre vor
der Sanierung mit dem ersten Abrechnungszeitraum nach der Sanierung verglichen.
Zunächst
wurden wohnungsbezogene Energieausweise und dann ergänzend eine
Sonderauswertung vorgenommen. Die Energieausweise wurden nach Verbrauch erstellt
und als freiwillige Zusatzinformationen jeweils um einen „EnergieKostenAusweis“
und einen „NachhaltigkeitsAusweis“ ergänzt.
Die
drei Jahre vor der Sanierung umfassten den Zeitraum 2001 bis 2003 und werden
nachstehend als Durchschnittswert mit der Jahreszahl 2002 gekennzeichnet. Zur
Orientierung wurden Werte des Bundesdurchschnittes der Jahre 2004 bis 2006
herangezogen und mit der Jahreszahl 2005 gekennzeichnet.
Ergebnisse der
Energiemengen-Veränderung
Die
Abbildung zeigt eine Gegenüberstellung der Energie-Mengen in kWh/m² für
Heizung und Warmwasserbereitung 2002 (Mittel der Werte der Jahre 2001 bis
2003), des Jahres 2005 nach der Sanierung und des Bundesdurchschnittes 2005
(Mittel 2004 bis 2006)
·
Die Wohnung zeigt unter
Berücksichtigung der Verbrauchseinheiten im Vergleich zum Bundesdurchschnitt
einen sehr niedrigen Verbrauch, schon in der Ausgangssituation.
·
Die Sanierung hat eine
Reduzierung um ein Drittel ergeben. Da die Zentralheizung nur die Raumwärme
liefert, können nun die Energiemengen für Warmwasserbereitung und Heizung
unterschieden werden und sind etwa gleich groß.
Die
jährlichen Energiekosten wurden in €/m²
ermittelt und soweit möglich nach variablen und fixen Kosten gegliedert.
2002
·
Die Kosten der
Ausgangsbasis 2002 umfassen Warmwasser und Heizung.
·
Sie beruhen auf der Basis von Erdgas und liegen weit
unter dem Bundesdurchschnitt.
·
Die variablen Kosten
und damit der vom Nutzer mit dem Verbrauch beeinflussbare Kostenanteil betrug ca. 34 % der Gesamtkosten.
2005
·
Nach der Sanierung sind
Heizung und Warmwasser getrennt darstellbar.
·
Der Warmwasseranteil
beträgt etwa die Hälfte der Gesamtkosten im Vergleich zu 2002.
·
Der
variable Kostenanteil beträgt bei Warmwasser ca. 45 % der Kosten.
·
Die Kosten der Heizung
übertreffen die früheren Gesamtkosten und den Bundesdurchschnitt erheblich.
·
Die Fixkosten setzen
sich aus den Fixkosten der Heizkostenabrechnung und den beiden mit der energetischen
Sanierung begründeten Mieterhöhungen zusammen.
·
Die variablen Kosten
und damit der vom Nutzer mit dem Verbrauch beeinflussbaren Kostenanteil beträgt nur ca. 1,4 % der Gesamtkosten.
Kostenanstieg
Die
drastische Erhöhung der Kosten
Der
mit der Einführung des Energieausweises häufig behauptete Zusammenhang von
niedrigem Energiebedarf bzw. –verbrauch und niedrigen Kosten wird
unglaubwürdig.
Kostenstruktur
·
Schon bei der
Ausgangssituation war der Anteil der unbeeinflussbaren Fixkosten (Grundgebühr
Erdgas) erheblich.
·
Bei der verbliebenen
Erdgasnutzung für Warmwasser ist der Fixkostenanteil weiter angestiegen.
·
Bei der Heizung ist der
Fixkostenanteil derart hoch, dass der verbleibende vom Nutzer beeinflussbare
Anteil unbedeutend gering ist.
Mit der Erhöhung der Fixkosten und der Minderung der variablen Kosten
wird die Bereitschaft zu energiesparendem Nutzerverhalten untergraben.
Derartige
Auswirkungen der energetischen Sanierung mindern die Akzeptanz der
Sanierungsvorhaben, zumal sie vom Vermieter bewusst herbei geführt wurden und
die Rechtssprechung diese Vorgehen ausdrücklich deckt.
Volkswirtschaftliche und ökologische Effizienz
Der
Mehraufwand des Mieters beträgt 27,51
€/(m²*Jahr)
Das
ergibt bei einer jährliche Erdgaseinsparung von 11,21kWh/Jahr
2,45 €/kWh
(Das entspricht dem vierzigfachen
des Erdgasbezuges und sogar dem fünffachen der Einspeisevergütung von
FV-Strom!)
Das
entspricht bei 0,21 kg/kWh einer Klimaentlastung von 2,4 kg CO2/Jahr
und 11 462 €/t CO2
Die Kosten liegen damit mehr als
fünfhundertfach über dem CO2-Wert des Emissionshandels.
Die volkswirtschaftliche und die ökologische Effizienz sind
äußerst gering und die Verbesserungen könnten auf andere Art wesentlich
wirtschaftlicher erreicht werden.
Gebäudeeigentümer
·
Vor der Durchführung
von Sanierungsarbeiten sind die tatsächlichen bisherigen Energieverbräuche und
Kosten zu ermitteln.
·
Sie sind
wohnungsbezogen einer Schätzung der künftigen Kosten gegenüber zu stellen und
den Wohnungsnutzern mitzuteilen.
·
Bei der Ermittlung der
künftigen Kosten sind Maßstäbe zu wählen, die einen möglichst hohen Anteil der
Energiekosten verbrauchsabhängig abrechnen, um die Einsparbereitschaft zu
fördern.
·
Falls zunächst ein
Maßstab mit geringem Verbrauchsanteil (z.B. 50%) gewählt wurde, ist auf einen
möglichst hohen von 70 bis 100% umzustellen.
Mieter
·
Es wird empfohlen, bei
anstehenden energetischen Sanierungen vorab EnergieKostenAusweise je Wohnung
für die Ausgangssituation und für die prognostizierten
Veränderungen zu fordern.
·
Die Mieter- und
Verbraucher-Vertretungen sind aufzufordern, dieser Problematik mehr
Aufmerksamkeit zu schenken.
Gesetz-
und Verordnungsgeber
Das ursprünglich im
Energieeinsparungsgesetz enthaltene Wirtschaftlichkeitsgebot wurde in der
Umsetzung von Anfang an durch die gewählten technischen Maßstäbe (Wärmeschutz-
und Energieeinsparverordnung) und Rücksichtnahme auf einschlägige
Wirtschaftskreise verwässert.
Die rechtlichen
Rahmenbedingungen sind auch im Interesse der Akzeptanz von Energiespar- und
Klimaschutzmaßnahmen weiter zu entwickeln.
Wünschenswert ist eine
Verbesserung der finanziellen und ökologischen Effizienz, zumindest durch
Deckelung der Unwirtschaftlichkeit.
Die bisherige Ausblendung der objektbezogenen Realität und deren Ersatz durch abstrakte physikalische Vorgaben wirkt irreführend.
Beispielsweise können
folgende Änderungen vorgenommen werden:
·
Nachweis des
Wirtschaftlichkeitsgebotes auf der Basis der realen bisherigen Energiekosten,
evtl. mit einer begrenzten Überschreitung (von z.B. 25%) der bisherigen
Energiekosten.
·
Umstellung des
Energieausweises vorrangig auf realen Verbrauch am Gebäudestandort.
·
Umstellung des
Flächenbezuges auf die Wohnfläche, analog der Heizkostenverordnung.
·
Beschränkung der
Energieausweise für Wohngebäude nach Bedarf für Prognosen bei Neubauten und
grundlegenden Umbauten oder Sanierungen. Dazu die Vorgabe, spätestens nach fünf Jahren einen Energieausweis nach
Verbrauch mit Einbeziehung der Energiekosten und der Anzahl der Gebäudenutzer zu
erstellen.
·
Einbeziehung des
Gesamtenergieverbrauches, um die zunehmende Bedeutung des Stromverbrauches und
dessen Wechselwirkungen zum Einsatz der Heizenergie zu berücksichtigen (z.B.
Warmwasseranschluss für Waschmaschine und Geschirrspüler, Kochen mit Gas usw.) .
Grundlegende Schlussbemerkung
Der Gebäudenutzer ist
keine Störgröße, die ausgeblendet werden muss, sondern die wichtigste Zielgröße
zur Effizienzverbesserung bei Energieeinsparung und Klimaschutz. Es kommt weniger darauf an, einen theoretische
Klimabelastung bestehender Gebäude durch Prognoseberechnungen zu schätzen, als
die Objekte mit tatsächlich hoher Klimabelastung
auf der Basis des realen Verbrauches zu verbessern und dabei diejenigen Objekte
vorrangig der Sanierung zuzuführen, bei denen besonders wirtschaftliche
Einsparungen möglich sind.
Sozialverträgliche Energienutzung
ist die intelligente Kombination von niedriger Energiekosten- und
Umwelt-Belastung.
Danke für Ihr Interesse,
kommen Sie bitte bald wieder !
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Zuständig für diese Seite: Dipl.-Ing. Ernst Träbing, Beratung für
sozialverträgliche Energienutzung 34596 Bad Zwesten,
Mühlenweg 3, Tel. 06693/581, Fax. /8748, E-Mail:
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