Willkommen in der Region Kellerwald-Edersee

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Die Region Kellerwald-Edersee bleibt beim Klimaschutz Schrittmacher.

 

Erste Erfahrungen nach Start der neuen EnergieAusweise

 

Sonderauswertung

nach EnergieKostenAusweisen

 

Ausgangsbasis des Gebäudes

Zunächst wurden in einem Mehrfamilienhaus alle Wohnungen über Gas mit Energie versorgt.

 

Dann wurde energetisch saniert über Wärmeschutzmaßnahmen und Einbau einer Zentralheizung. Die Abrechnung erfolgt seither nach der Heizkostenverordnung unter Anwendung des geringsten verbrauchsabhängigen Umlageschlüssels, also 50%/50%.

Die Warmwasserversorgung wird weiterhin in den Wohnungen mit Gaseinzelgeräten durchgeführt.

 

Die Mieterhöhung erfolgte nach § 559 BGB  im Umlageverfahren der Sanierungskosten.

Anschließend wurde gemäß § 558 BGB nach dem Mietspiegel die Miete zusätzlich unter Berufung auf den guten energetischen Zustand erhöht.

Weitere Erhöhungen sind bereits eingeleitet, aber in den nachstehenden Darstellungen nicht enthalten.

 

 

Ausreichende Initiative des Mieters

Der umweltbewusster Mieter hat dem Beginn energetischen Sanierung widersprochen, als die geplanten Vorauszahlungen der Heizkostenabrechnung und die Mieterhöhung aus der Umlage der Sanierungskosten bekannt gegeben wurden.

Zur Begründung hat darauf hingewiesen, dass allein die Vorauszahlung mehrfach über den bisherigen Kosten der Heizenergie liegt.

Er hat auch der Mieterhöhung nach dem Mietpreisspiegel widersprochen und auf die Unwirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahme hingewiesen. Die Zustimmung zur Mieterhöhung wurde gerichtlich durchgesetzt und das Gericht hat weitere Rechtsmittel ausgeschlossen.

 

Auswertung für energiesparend genutzte Wohnung

Für eine energetisch ungünstig gelegene Wohnung (Dachgeschoss) - mit jedoch energiesparender Nutzung - wurden Auswertungen vorgenommen und die drei Jahre vor der Sanierung mit dem ersten Abrechnungszeitraum nach der Sanierung verglichen.

 

Zunächst wurden wohnungsbezogene Energieausweise und dann ergänzend eine Sonderauswertung vorgenommen. Die Energieausweise wurden nach Verbrauch erstellt und als freiwillige Zusatzinformationen jeweils um einen „EnergieKostenAusweis“ und einen „NachhaltigkeitsAusweis“ ergänzt.

 

Die drei Jahre vor der Sanierung umfassten den Zeitraum 2001 bis 2003 und werden nachstehend als Durchschnittswert mit der Jahreszahl 2002 gekennzeichnet. Zur Orientierung wurden Werte des Bundesdurchschnittes der Jahre 2004 bis 2006 herangezogen und mit der Jahreszahl 2005 gekennzeichnet.

 

Ergebnisse der Energiemengen-Veränderung

 

Die Abbildung zeigt eine Gegenüberstellung der Energie-Mengen in kWh/m² für Heizung und Warmwasserbereitung 2002 (Mittel der Werte der Jahre 2001 bis 2003), des Jahres 2005 nach der Sanierung und des Bundesdurchschnittes 2005 (Mittel 2004 bis 2006)

·        Die Wohnung zeigt unter Berücksichtigung der Verbrauchseinheiten im Vergleich zum Bundesdurchschnitt einen sehr niedrigen Verbrauch, schon in der Ausgangssituation.

·        Die Sanierung hat eine Reduzierung um ein Drittel ergeben. Da die Zentralheizung nur die Raumwärme liefert, können nun die Energiemengen für Warmwasserbereitung und Heizung unterschieden werden und sind etwa gleich groß.

 

Ergebnisse der Energiekosten-Veränderung

Die jährlichen Energiekosten wurden in €/m²  ermittelt und soweit möglich nach variablen und fixen Kosten gegliedert.

 

 

2002

·        Die Kosten der Ausgangsbasis 2002 umfassen Warmwasser und Heizung.

·        Sie beruhen  auf der Basis von Erdgas und liegen weit unter dem Bundesdurchschnitt.

·        Die variablen Kosten und damit der vom Nutzer mit dem Verbrauch beeinflussbare Kostenanteil betrug ca. 34 % der Gesamtkosten.

 

2005

·        Nach der Sanierung sind Heizung und Warmwasser getrennt darstellbar.

·        Der Warmwasseranteil beträgt etwa die Hälfte der Gesamtkosten im Vergleich zu  2002.

·        Der variable Kostenanteil beträgt bei Warmwasser ca. 45 % der Kosten.

·        Die Kosten der Heizung übertreffen die früheren Gesamtkosten und den Bundesdurchschnitt erheblich.

·        Die Fixkosten setzen sich aus den Fixkosten der Heizkostenabrechnung und den beiden mit der energetischen Sanierung begründeten Mieterhöhungen zusammen.

·        Die variablen Kosten und damit der vom Nutzer mit dem Verbrauch beeinflussbaren Kostenanteil beträgt nur ca. 1,4 % der Gesamtkosten.

 

 

Kritik der Situation

 

Kostenanstieg

Die drastische Erhöhung der Kosten

 

Der mit der Einführung des Energieausweises häufig behauptete Zusammenhang von niedrigem Energiebedarf bzw. –verbrauch und niedrigen Kosten wird unglaubwürdig.

 

 

Kostenstruktur

·        Schon bei der Ausgangssituation war der Anteil der unbeeinflussbaren Fixkosten (Grundgebühr Erdgas) erheblich.

·        Bei der verbliebenen Erdgasnutzung für Warmwasser ist der Fixkostenanteil weiter angestiegen.

·        Bei der Heizung ist der Fixkostenanteil derart hoch, dass der verbleibende vom Nutzer beeinflussbare Anteil unbedeutend gering ist.

Mit der Erhöhung der Fixkosten und der Minderung der variablen Kosten wird die Bereitschaft zu energiesparendem Nutzerverhalten untergraben.

Derartige Auswirkungen der energetischen Sanierung mindern die Akzeptanz der Sanierungsvorhaben, zumal sie vom Vermieter bewusst herbei geführt wurden und die Rechtssprechung diese Vorgehen ausdrücklich deckt.

 

Volkswirtschaftliche und ökologische Effizienz

Der Mehraufwand des Mieters  beträgt                                                                                       27,51 €/(m²*Jahr)

 

Das ergibt bei einer jährliche Erdgaseinsparung von    11,21kWh/Jahr                       2,45 €/kWh

            (Das entspricht dem vierzigfachen des Erdgasbezuges und sogar dem fünffachen der Einspeisevergütung von FV-Strom!)

 

Das entspricht bei 0,21 kg/kWh einer Klimaentlastung von 2,4 kg CO2/Jahr und      11 462 €/t CO2

            Die Kosten liegen damit mehr als fünfhundertfach über dem CO2-Wert des Emissionshandels.

Die volkswirtschaftliche und die ökologische Effizienz sind äußerst gering und die Verbesserungen könnten auf andere Art wesentlich wirtschaftlicher erreicht werden.

 

Empfohlene Konsequenzen

 

Gebäudeeigentümer

·        Vor der Durchführung von Sanierungsarbeiten sind die tatsächlichen bisherigen Energieverbräuche und Kosten zu ermitteln.

·        Sie sind wohnungsbezogen einer Schätzung der künftigen Kosten gegenüber zu stellen und den Wohnungsnutzern mitzuteilen.

·        Bei der Ermittlung der künftigen Kosten sind Maßstäbe zu wählen, die einen möglichst hohen Anteil der Energiekosten verbrauchsabhängig abrechnen, um die Einsparbereitschaft zu fördern.

·        Falls zunächst ein Maßstab mit geringem Verbrauchsanteil (z.B. 50%) gewählt wurde, ist auf einen möglichst hohen von 70 bis 100% umzustellen.

 

Mieter

·        Es wird empfohlen, bei anstehenden energetischen Sanierungen vorab EnergieKostenAusweise je Wohnung für die Ausgangssituation  und für die prognostizierten Veränderungen zu fordern.

·        Die Mieter- und Verbraucher-Vertretungen sind aufzufordern, dieser Problematik mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

 

Gesetz- und Verordnungsgeber

Das ursprünglich im Energieeinsparungsgesetz enthaltene Wirtschaftlichkeitsgebot wurde in der Umsetzung von Anfang an durch die gewählten technischen Maßstäbe (Wärmeschutz- und Energieeinsparverordnung) und Rücksichtnahme auf einschlägige Wirtschaftskreise verwässert.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind auch im Interesse der Akzeptanz von Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen weiter zu entwickeln.

Wünschenswert ist eine Verbesserung der finanziellen und ökologischen Effizienz, zumindest durch Deckelung der Unwirtschaftlichkeit.

Die bisherige Ausblendung der objektbezogenen Realität und deren Ersatz durch abstrakte physikalische Vorgaben wirkt irreführend.

 

Beispielsweise können folgende Änderungen vorgenommen werden:

·        Nachweis des Wirtschaftlichkeitsgebotes auf der Basis der realen bisherigen Energiekosten, evtl. mit einer begrenzten Überschreitung (von z.B. 25%) der bisherigen Energiekosten.

·        Umstellung des Energieausweises vorrangig auf realen Verbrauch am Gebäudestandort.

·        Umstellung des Flächenbezuges auf die Wohnfläche, analog der Heizkostenverordnung.

·        Beschränkung der Energieausweise für Wohngebäude nach Bedarf für Prognosen bei Neubauten und grundlegenden Umbauten oder Sanierungen. Dazu die  Vorgabe, spätestens nach fünf Jahren einen Energieausweis nach Verbrauch mit Einbeziehung der Energiekosten und der Anzahl der Gebäudenutzer zu erstellen.

·        Einbeziehung des Gesamtenergieverbrauches, um die zunehmende Bedeutung des Stromverbrauches und dessen Wechselwirkungen zum Einsatz der Heizenergie zu berücksichtigen (z.B. Warmwasseranschluss für Waschmaschine und Geschirrspüler, Kochen mit Gas usw.) .

 

Grundlegende Schlussbemerkung

Der Gebäudenutzer ist keine Störgröße, die ausgeblendet werden muss, sondern die wichtigste Zielgröße zur Effizienzverbesserung bei Energieeinsparung und Klimaschutz. Es kommt weniger darauf an, einen theoretische Klimabelastung bestehender Gebäude durch Prognoseberechnungen zu schätzen, als die Objekte mit tatsächlich hoher  Klimabelastung auf der Basis des realen Verbrauches zu verbessern und dabei diejenigen Objekte vorrangig der Sanierung zuzuführen, bei denen besonders wirtschaftliche Einsparungen möglich sind.

 

 

Bestellung Energieausweis

 

Sozialverträgliche Energienutzung ist die intelligente Kombination von niedriger Energiekosten- und Umwelt-Belastung.

 

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 Zuständig für diese Seite: Dipl.-Ing. Ernst Träbing,

Beratung für sozialverträgliche Energienutzung

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